[CanG] Offener Brief von CSC Maps: Blockade des CanG verhindern

Themen rund um die Legalisierung von Cannabis. Gesetzliche Änderungen, politische Bewegungen, Aktivismus, und mehr
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CSCs brauchen Rechtssicherheit und Planbarkeit: Keine Verschiebung des CanG!

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Wir fordern die Landesregierungen auf, eine Blockade des Cannabisgesetzes im Bundesrat zu verhindern. Eine weitere Verschiebung der Teillegalisierung ist nicht zumutbar und gefährdet den Erfolg des gesamten Gesetzes. Die bestehenden und angehenden CSCs in Deutschland brauchen endlich Rechtssicherheit und Planbarkeit. Sie sollen ihre Arbeit wie bisher geplant zum 01.07.2024 und nicht erst Monate später aufnehmen dürfen.

Begründung:
Am 23. Februar hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (CanG) mit überwältigender Mehrheit verabschiedet. Die sog. „Säule 1“ ist ein überfälliger und enorm wichtiger Schritt im Rahmen der EU- und völkerrechtlichen Möglichkeiten. Das Gesetz soll die Weichen dafür stellen, die organisierte Kriminalität wirkungsvoll zu bekämpfen und jene Bürger zu entkriminalisieren, die Cannabis als Genussmittel konsumieren. Es schafft zudem die Grundlage für einen wirkungsvollen Jugend- und Gesundheitsschutz.

Eine tragende Rolle für den Erfolg des Gesetzes kommt den Anbauvereinigungen, sog. Cannabis Social Clubs (CSCs) zu. Sie sind es, die für ein legales, kontrolliertes und breit zugängliches Angebot sorgen sollen. Dies ist die Grundvoraussetzung für ein wirksames und nachhaltiges Zurückdrängen des Schwarzmarktes.

Die nun von einigen Ländern ins Gespräch gebrachte Verschiebung des CanG-Inkrafttretens um (mind.) 6 Monate ist nicht nur eine Zumutung für Millionen von Konsument:innen, die damit noch länger zu Unrecht kriminalisiert werden. Sie ist vor allem auch ein herber Rückschlag für alle, die sich mit großem persönlichen Einsatz und erheblichem finanziellen Risiko dem Aufbau von Anbauvereinigungen gewidmet haben.

Im Vertrauen auf die Teillegalisierung und die bislang kommunizierte Zeitschiene – mit Inkrafttreten der Club-Regulierung am 01.07.24 – haben sich bereits zahlreiche CSCs gegründet und mit den Vorbereitungen auf den gemeinschaftlichen Eigenanbau begonnen. Allein auf CSC Maps – der größten nicht-kommerziellen Plattform, auf der Anbauclubs und Mitglieder zusammenfinden können – sind inzwischen mehr als 300 CSCs verzeichnet.

Für die Gründung und den operativen Betrieb einer Anbauvereinigung sind die Hürden bereits jetzt sehr hoch. In einer im Oktober 2023 gemeinsam von CSC Maps und dem Branchenverband Cannabiswirtschaft BvCW e.V. durchgeführten Umfrage wurden die notwendige Finanzierung, das Finden geeigneter Flächen für Anbau und Abgabe sowie die Erlaubniserteilung von zwei Dritteln der Clubs als die größten Herausforderungen genannt. Die erforderlichen Investitionen und Anlaufkosten bewegen sich für große Vereine im Bereich von mehreren 100.000 Euro. Gleichzeitig dürfen die CSCs keine Gewinne erwirtschaften, sind also auf den Idealismus ihrer Gründer und die Mitwirkung ihrer Mitglieder angewiesen.

Um zeitnah zum Inkrafttreten des CanG Erlaubnisse beantragen und alsbald den Anbau von Cannabis starten zu können, sind viele der Vereine erheblich in Vorleistung gegangen, haben sich organisatorisch aufgestellt, Anbauflächen und Vereinsräume angemietet, technische Planungen für den Anbau begonnen oder sogar bereits erste Investitionen in Technik, Umbauten usw. getätigt.

Genau diese Menschen und Vereine sehen sich nun erneut mit Unsicherheiten und potenziell monatelangen Verzögerungen konfrontiert, die für einige der Clubs bereits das wirtschaftliche Aus bedeuten können. Auch Konsument:innen, die sich in CSCs engagieren und mit personellen wie finanziellen Ressourcen zu deren Aufbau beitragen möchten, sind maximal verunsichert.

Diese Unsicherheit gefährdet den Erfolg des Gesetzes und schwächt das Vertrauen in unser politisches System. Die CSCs in Deutschland brauchen endlich Rechtssicherheit und Planbarkeit, um die ihnen mit der „Säule 1“ zugedachte Rolle auch ausfüllen zu können. Eine weitere Verzögerung, nachdem bereits ein Inkrafttreten zum 01.01.24 nicht möglich war, gefährdet die Motivation und die wirtschaftliche Existenz derjenigen, die sich seit Monaten, oftmals Jahren für einen legalen Cannabis-Markt einsetzen. Davon profitiert am Ende nur die organisierte Drogenkriminalität.

Eine Verschiebung des gesamten Gesetzes aufgrund der Amnestieregelung in Art. 13 CanG ist auch objektiv nicht nachvollziehbar. Selbst wenn aus Sicht der Innen- und/oder Justizministerien der Länder eine Übergangsfrist für die Umsetzung der Amnestie notwendig erscheint, könnte und sollte eine Anpassung des CanG ausschließlich auf diese Vorschrift beschränkt bleiben.

Erst recht gäbe es keinen Anlass, das Inkrafttreten der Vorschriften für die Anbauclubs noch weiter zu verzögern. Bei Beantragung der Erlaubnisse ab dem 01.07.24 und einer Erlaubniserteilung binnen drei Monaten ist schon jetzt kaum vor Anfang 2025 mit den ersten Ernten der CSCs und damit auch mit dem ersten legalen Angebot jenseits des privaten Eigenanbaus zu rechnen.

Als Unterzeichner dieses offenen Briefes appellieren wir deshalb an alle Unterstützer einer modernen Drogenpolitik in den Landesregierungen, ihrer Verantwortung für die künftigen legalen Marktteilnehmer gerecht zu werden.

Verhindern Sie die Anrufung des Vermittlungsausschusses und eine mehrmonatige Verzögerung des Cannabisgesetzes! Schaffen Sie schnellstmöglich Klarheit für all jene, die bereits heute im Vertrauen auf die Regierung verantwortungsbewusst an der Errichtung jener „Säule 1“ arbeiten, die unabdingbar für den Erfolg der deutschen Cannabisregulierung ist!

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@cannabis21@ @cannabis22@ @cannabis23@ @cannabis13@
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