Hanfwerk SÜD e.V., euer Cannabis Social Club im Raum Donaueschingen

Der Cannabis Social Club „Hanfwerk SÜD e.V.“ mit Sitz in Donaueschingen steht für verantwortungsvollen und bewussten Genuss in einer Gemeinschaft Gleichgesinnter. Unser Club fördert den nichtkommerziellen Anbau und bietet einen sicheren Raum zum Austausch und Lernen über Cannabis. Tauche ein in die Welt einer Pflanze, die seit Jahrhunderten für medizinische und kulturelle Zwecke geschätzt wird.

Für Erwachsene

Eine Mitgliedschaft ist für alle Erwachsenen ab einem Alter von 21 Jahren möglich.

Kontrollierter Anbau

Wir legen großen Wert auf hochwertiges und sicheres Cannabis.

Faire Abgabe

Die Abgabe erfolgt fair und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Erfahrung

In unserem Club teilen wir unser Wissen über Cannabis. Wir planen Infomaterialien und Schulungen anzubieten.

Gemeinschaft

Der CSC Hanfwerk Süd e.V. ist ein Verein, jeder der sich einbringen möchte ist herzlich willkommen!

Du möchtest Vereinsmitglied werden?

Um in unserem Cannabis Social Club Vereinsmitglied zu sein, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Du bist über 21 Jahre alt und verfügst über gültige Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass). Zudem hast du deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland (seit mindestens 6 Monaten).
  2. Du darfst aus gesetzlichen Gründen lediglich in einem Cannabis Social Club Mitglied sein. Das bedeutet: Solltest du bereits über eine aktive Mitgliedschaft in einem anderen Cannabis Social Club verfügen, kannst du leider kein Vereinsmitglied im CSC Hanfwerk Süd e.V. werden.
  3. Du akzeptierst unsere Vereins-Satzung sowie die Beitragsordnung.

Wie wird man Mitglied beim Hanfwerk Süd e.V.?

Schritt 1:
Herunterladen

Lade dir die Hanf-App herunter oder benutze die Web-App und registriere dich.

Schritt 2:
Antrag

Finde unseren Club und beantrage eine Mitgliedschaft.

Schritt 3:
Ausweiskontrolle

Um dich zu bestätigen müssen wir dein Ausweisdokument prüfen. Sende uns eine Ausweiskopie an anfrage@hanfwerk-sued.de

Schritt 4:
Prüfung

Dein Mitgliedsantrag und Ausweisdokument werden überprüft.

Schritt 5:
Mitgliedschaft

Nach positiver Prüfung bist du nun offizielles Vereins-Mitglied und zahlst einen Mitgliedsbeitrag.

Anmeldeformular

FAQ – Häufig gestellte Fragen:

Hier findest Du häufig gestellte Fragen rund um den Verein, unsere Aktivitäten, Mitgliedschaft und die generellen Regelungen bezüglich Cannabis Social Clubs in Deutschland. Solltest Du weitere Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, kannst Du uns gerne kontaktieren.

Hanfwerk SÜD e.V. ist eine Anbauvereinigung bzw. Cannabis Social Club, der sich in der Region Süddeutschland befindet.
Der Verein setzt sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis ein, informiert seine Mitglieder und bietet eine Community für Cannabis-Interessierte.

Ein Cannabis Social Club (CSC) bzw. eine Anbauvereinigung ist ein privater, nicht profitorientierter Verein, der den gemeinschaftlichen Anbau und die Verteilung von Cannabis an seine Mitglieder organisiert. Das bedeutet, dass eine aktive Mitarbeit von Vereinsmitgliedern beim Anbau oder mit dem Anbau verbundenen Tätigkeiten notwendig ist, um eine Ausgabe von Cannabis zu ermöglichen. Wir sind KEIN Coffeeshop. Wie jeder andere Verein leben auch wir von der aktiven Mitarbeit unserer Mitglieder.

Ein Coffeeshop ist ein Ort, an dem Kunden Cannabis kaufen und konsumieren können. Eine Cannabis Anbauvereinigung hingegen ist eine Organisation, die von Mitgliedern betrieben wird, die gemeinsam Cannabis anbauen und teilen.

Derzeit ist der Betrieb von Coffeeshops, wie sie zum Beispiel in den Niederlanden bekannt sind, in Deutschland nicht legal und wird in dieser Form auch strikt abgelehnt. Ob es in Zukunft zu einer Legalisierung kommen wird und somit auch Coffeeshops in Deutschland eröffnen dürfen, ist derzeit ungewiss. 

Hanfwerk SÜD ist ein selbstloser eingetragener Verein, der keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt und auf Eigenwirtschaftlichkeit ausgerichtet ist. Die Finanzierung des Vereins erfolgt auf verschiedene Weisen, um seine Aktivitäten und Projekte zu unterstützen:

Mitgliedsbeiträge einschließlich Aufnahmegebühren, Sonderbeiträge und Vereinszuschläge,

Veranstaltungserlöse,

Spenden und Sponsoring.

Alle Einnahmen werden ausschließlich zur Unterstützung und zum Ausbau der Vereinsaktivitäten, zur Deckung der Betriebskosten und zur Förderung des Vereinszwecks verwendet. Hanfwerk Süd e.V. verpflichtet sich dabei zur vollständigen Transparenz und ordnungsgemäßen Verwaltung seiner Finanzen im Sinne seiner Mitglieder und der Vereinsziele.

Die Mitgliedschaft in einer Cannabis Anbauvereinigung ist auf maximal 500 Mitglieder beschränkt.

Um Mitglied bei Hanfwerk SÜD e.V. zu werden, bitten wir dich, eine Anfrage über die Hanf-App an uns zu stellen. Bitte beachte dabei, dass du mindestens 21 Jahre alt sein musst und die gesetzlichen Aufnahmekriterien erfüllt sein müssen.

Die vor kurzem veröffentlichten Abgabevorschriften des Bundesgesundheitsministeriums besagen, dass Vereinsmitglieder bis zu 25 Gramm Genuss-Cannabis (Blüten) pro Tag beziehen dürfen. Dies entspricht der maximalen Eigenbesitzmenge. Mitglieder von Anbauvereinen dürfen jedoch maximal 50 Gramm Cannabis pro Monat beziehen, während Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren nur 30 Gramm pro Monat beziehen dürfen. Zusätzlich ist für diese Altersgruppe eine Begrenzung des THC-Gehalts vorgesehen.

Aktuell befinden wir uns noch in der Planungsphase, daher wird eine Bezug von gemeinschaftlich angebautem Cannabis frühestens ab Q4 2024 erfolgen können. Wir haben bereits unseren Antrag für eine Anbaugenehmigung beim Regierungspräsidium in Freiburg eingereicht. Die sehr freundlichen Mitarbeiter dort bitten allerdings aufgrund der recht neuen Gesetzgebung um etwas Geduld.

Nein, der Konsum von Cannabis ist in den Räumlichkeiten der Anbauvereinigungen nicht erlaubt. Dort darf auch kein Alkohol ausgeschenkt werden.

Auch für den Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit gibt es Einschränkungen. So bleibt der Konsum in Sichtweite (100 Meter Abstand vom Eingangsbereich) von Schulen, Kinderspielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und Sportstätten verboten. Es ist wichtig, sich an die lokalen Gesetze und Vorschriften zu halten.

Die rechtlichen Grundlagen für Cannabis Social Clubs (Cannabis Anbauvereinigungen) sind im Cannabisgesetz geregelt. Die spezifischen Regelungen sind dort im Artikel 1, Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz – KCanG) Kapitel 4 §§ 11 – 30 zu finden.

Den vollständigen Gesetzestext könnt ihr hier abrufen.

Da wir noch ein sehr junger Verein sind und unsere Planungen und Vorbereitungen auf Hochtour laufen, erfolgt die Begleichung von Mitgliedsbeiträgen aktuell noch durch Überweisung auf unser Vereinskonto. Wir prüfen die zeitnahe Einführung von Lastschriften. Eine Barzahlung ist aktuell nicht vorgesehen. Näheres hierzu ist in unserer Beitragsordnung geregelt. 

 

 

Cannabis betrifft uns alle – Ein paar Zahlen:

Erwachsene in Deutschland konsumieren nach Schätzungen Cannabis.

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der geschätzten Konsumenten in Deutschland waren deshalb 2018 in Behandlung.
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sind die minimal möglichen Steuer-einnahmen & Einsparungen durch Legalisierung in Deutschland.
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von über 220.000 cannabisbezogenen Strafverfahren/Jahr richten sich gegen Konsumenten.
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