💰 Beitragsordnung

Beitragsordnung des
Hanfwerk SÜD e.V.

Transparenz, Fairness und Gemeinschaft – unsere Beitragsordnung regelt alle finanziellen Grundlagen des Vereins. Hier findest du alle Details zu Mitgliedsbeiträgen, Anbaubeiträgen und dem Grammkonto-System.

Gültig ab 2024 ~10 Min. Lesezeit 11 Abschnitte

Wichtiger rechtlicher Hinweis: Die Ausgabe von Cannabis und sämtliche Regelungen hierzu sind erst nach Erteilung einer Anbauerlaubnis gem. Kapitel 4 CanG gültig.

Ein vorheriger Anspruch auf Cannabis wird in keinem Fall durch diese Beitragsordnung oder die Zahlung von Beiträgen an Hanfwerk Süd e.V. begründet!

Beitragsübersicht

Alle Vereinsmitglieder zahlen einen monatlichen Mitgliedsbeitrag i.H.v. 5,00 €. Zusätzlich zahlen Mitglieder einen pauschalen Anbaubeitrag pro Gramm, basierend auf einer angegebenen Wunschmenge an Cannabis (in Gramm, Staffelung in 1-Gramm-Schritten). Dieser Anbaubeitrag beträgt vorerst 10 € pro Gramm.

Durch unseren Beitragserlass sind die tatsächlichen Kosten deutlich geringer! Wir rechnen aktuell mit möglichen Ersparnissen bis zu 4 € pro Gramm.

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zzgl. Anbaubeitrag (10 € pro Gramm)

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Frei wählbar – monatlich oder einmalig

Mitgliedsbeiträge

Jedes Mitglied von Hanfwerk Süd e.V. ist verpflichtet, einen monatlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Die Höhe des Beitrags wird jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt.

Der Mitgliedsbeitrag ist bis spätestens zum 5. Werktag eines Monats zu entrichten. Bei verspäteter Zahlung kann eine Mahngebühr erhoben werden.

Alle Mitgliedschaften haben gleiches Stimmrecht, juristische Personen haben kein Stimmrecht.

5,00 € / Monat Aktueller Mitgliedsbeitrag

Anbaubeitrag

Zusätzlich zum festen Mitgliedsbeitrag zahlen Mitglieder einen monatlichen Anbaubeitrag für den Bezug von Cannabis.

10 € / Gramm Pauschaler Anbaubeitrag – flexibel in 1-Gramm-Schritten

Der Anbaubeitrag kann vom Mitglied jederzeit flexibel in 1-Gramm-Schritten angepasst werden.

Ein Anspruch auf Cannabis besteht i.d.R. erst frühestens 3 Monate nach Gutschrift des Anbaubeitrags auf dem Vereinskonto (leider ist das Wachstum von Cannabispflanzen nicht viel schneller…). Ein vorzeitiger Erhalt ist bei ausreichenden Cannabisbeständen möglich.

Zahlungsmethoden

Die Mitgliedsbeiträge sind getrennt voneinander jeweils als Überweisung oder Dauerauftrag auf das Vereinskonto zu entrichten. Eine Zahlung der Beiträge per Lastschrift befindet sich aktuell in Prüfung.

🏦 Bankverbindung

DE05 6945 0065 0151 0901 32
✅ IBAN erfolgreich kopiert!
Verwendungszweck Grundbeitrag: Grundbeitrag / Vor- und Nachname
(Bsp. Grundbeitrag / Max Müller)
Verwendungszweck Anbaubeitrag: Gewünschte Menge in Gramm / Vor- und Nachname
(Bsp. 5 / Max Müller)

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Beitragserlass & Grammkonten

Um die Kostenverteilung des gemeinsamen Anbaus auf die Vereinsmitglieder fair und transparent zu gestalten, erfolgt am Ende des Kalenderjahres eine Abrechnung der gezahlten Anbaubeiträge je Mitglied in Bezug auf die tatsächlich entstandenen Kosten für den Cannabisanbau und die Vereinstätigkeiten.

Hierzu werden sämtliche Kosten des Vereines seit Gründung in Relation zur Gesamtmenge an produziertem Cannabis gesetzt. Durch dieses Vorgehen ergibt sich ein durchschnittlicher Kostensatz je produziertem Gramm Cannabis. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sowie Spenden durch Förderungen werden in dieser Berechnung selbstverständlich kostenmindernd berücksichtigt.

Eine Abrechnung erfolgt immer nur in Bezug auf die tatsächlich erhaltene Menge an Cannabis in Gramm. Darüber hinausgehende Ansprüche werden dem Mitglied auf einem individuellen „Grammkonto" über Credits gutgeschrieben. Der Erhalt von Cannabis wird somit bei Ausgabe immer mit dem persönlichen Grammkonto, den Credits, eines Mitglieds verrechnet.

Da wir aktuell davon ausgehen, dass der Anbaubeitrag i.H.v. 10 € pro Gramm über den tatsächlichen Produktionskosten liegen wird, erfolgt nach der Abrechnung zum Jahresende ein Beitragserlass für zukünftige Anbaubeiträge.

Dieser Beitragserlass wird auf ganze Monate abgerundet. Ein ggf. darüber hinausgehender Beitragserlass kann mit zukünftigen Abrechnungen in den Folgejahren verrechnet werden oder wird dem Grammkonto in Form eines erhöhten Anspruches auf Cannabis zu je 10 € pro Gramm gutgeschrieben.

Eine Rückerstattung von Beiträgen ist grundsätzlich ausschließlich im Rahmen eines Beitragserlasses möglich. Ein Auszahlungsanspruch besteht nicht.

Praxisbeispiel – Mitglied Nr. 420

Unser Mitglied hat ein Jahr lang Anbaubeiträge für monatlich 10 Gramm Cannabis geleistet und insgesamt 100 Gramm bezogen. Die tatsächlichen Kosten liegen bei 8 € pro Gramm.

Gezahlte Anbaubeiträge 1.200 € 10 € × 10 g × 12 Monate
Davon in Anspruch genommen 1.000 € 10 € × 100 g erhalten
Tatsächliche Kosten 800 € 8 € × 100 g Produktionskosten
Rest auf Grammkonto 20 g Credits 120 g bezahlt – 100 g erhalten
Anspruch auf Erlass 200 €
Beitragserlass 2 Monate beitragsfrei
Grammkonto-Credits +20 g verfügbar

Im Beispiel ergibt sich ein Beitragserlass für 2 Kalendermonate (10 € × 10 g = 100 € pro Monat). Eine Verrechnung mit dem Folgejahr oder eine Erhöhung des Grammkontos ist hierbei nicht notwendig, da der Gesamtbetrag des Beitragserlasses innerhalb dieser 2 Monate vollständig verrechnet wurde.

Kürzung & Erhöhung der Grammkonten

Sollte es aufgrund von außergewöhnlichen Umständen zu einer geringeren Menge an produziertem Cannabis kommen, ist eine Kürzung der Ansprüche durch eine Mitgliederversammlung in angemessener prozentualer Verteilung möglich. Diese Regelung soll die finanzielle Stabilität des Vereines in außergewöhnlichen Situationen gewährleisten.

Ebenso können die Grammkonten der Mitglieder (und somit ein Anspruch auf Ausgabe von Cannabis) bei außergewöhnlich hohen Ernteerträgen durch den Vorstand ohne Zahlung einer zusätzlichen Anbaugebühr erhöht werden.

Säumige Zahlung

Bei nicht fristgerechter Zahlung der Beiträge wird eine Mahngebühr von 10 € fällig.

Eine Ausgabe von Cannabis ist nur möglich, sofern alle Mitgliedsbeiträge fristgerecht auf dem Vereinskonto verbucht wurden und keine Zahlungen ausstehen.

Bei anhaltender Nichtbegleichung kann ein Mitglied durch einen Vorstandsbeschluss aus dem Verein ausgeschlossen werden. Es besteht hierbei die Möglichkeit, auf Antrag eines ausgeschlossenen Mitglieds den Sachverhalt auf der nächsten Mitgliederversammlung erneut aufzugreifen.

Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder sind von der monatlichen Grundbeitragszahlung befreit, müssen allerdings bei Cannabisbezug den Anbaubeitrag weiterhin entrichten.

Zweckbindung

Die Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich zur Deckung folgender Kosten verwendet:

  • Betriebskosten des Clubs (Miete, Strom, Material etc.)
  • Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten
  • Aufklärungs- und Präventionsprojekte

Eine detaillierte Kostenaufstellung wird im Rahmen jeder Mitglieder(haupt-)versammlung transparent offengelegt.

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Beitragsanpassungen

Die Mitgliederversammlung kann die Beiträge und Gebühren bei Bedarf anpassen. Anpassungen werden den Mitgliedern rechtzeitig mitgeteilt.

Anpassung nach Anbauerlaubnis: Nach der Erteilung unserer Anbauerlaubnis werden die Beiträge entsprechend den neuen Rahmenbedingungen und unserer Kostenkalkulation ggf. noch angepasst. Die Entscheidung hierüber trifft die Mitgliederversammlung.

Sonderregelung: Vollständige Beitragsbefreiung

Sollte ein Mitglied beschließen, kein Cannabis mehr konsumieren zu wollen, kann es von der Zahlung der Mitgliedsbeiträge vollständig befreit werden, um dieses Mitglied bei seiner Entscheidung zu unterstützen.

Diese Maßnahme dient nicht nur der Gesundheit des betroffenen Mitglieds, sondern auch dem Wohlbefinden der gesamten Vereinigung. Wir wollen hiermit betonen, dass die Vereinigung die individuellen Bedürfnisse ihrer Mitglieder respektiert und bereit ist, sie in schwierigen Situationen zu unterstützen.

Die Freistellung von Beiträgen aufgrund von Suchtprävention und vorsorglichen Maßnahmen ist ein Zeichen der Solidarität und Fürsorge innerhalb einer Cannabis Anbauvereinigung und kann dazu beitragen, die Gemeinschaft zu stärken und das Wohlbefinden aller Mitglieder zu fördern.

Bedingungen bei Nutzung dieser Sonderregelung:

  • Keine weitere Abgabe von Cannabis an dieses Mitglied
  • Kündigungsfristen müssen eingehalten werden
  • Hanfwerk Süd e.V. behält sich vor, dieses Mitglied innerhalb einer Frist von bis zu 2 Kalenderjahren nicht erneut aufzunehmen
  • Restansprüche auf Cannabis aufgrund eines positiven Grammkontos verfallen
  • Gezahlte Mitgliedsbeiträge sind nicht erstattungsfähig und werden mit den Kosten des Vereins verrechnet

📥 Alle Details auf einen Blick

Lies auch unsere Satzung oder starte direkt als Mitglied bei Hanfwerk SÜD e.V.

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