Beitragsordnung – Hanfwerk Süd e.V.

Die Ausgabe von Cannabis und sämtliche Regelungen hierzu sind erst nach Erteilung einer Anbauerlaubnis gem. Kapitel 4 CanG gültig. Ein vorheriger Anspruch auf Cannabis wird in keinem Fall durch diese Beitragsordnung oder die Zahlung von Beiträgen an Hanfwerk Süd e.V. begründet!!

Alle Vereinsmitglieder zahlen einen monatlichen Mitgliedsbeitrag i.H.v. 5,00 €.

Zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag zahlen Mitglieder einen pauschalen Anbaubeitrag pro Gramm, basierend auf einer angegebenen Wunschmenge an Cannabis (in Gramm, Staffelung in 1 Gramm Schritten). Dieser Anbaubeitrag beträgt vorerst 10 € pro Gramm und wird entsprechend unserer Kostenkalkulation im Rahmen einer Mitgliederversammlung ggf. angepasst.

Durch unseren Beitragserlass sind die tatsächlichen Kosten der Mitglieder gem. unserer Planung allerdings deutlich geringer! Wir rechnen hier aktuell mit möglichen Ersparnissen bis zu 4 € pro Gramm.

Mitglied

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Für 5 € pro Monat
zzgl. Anbaubeitrag (10 EUR pro Gramm) ab Juli 2024

Förderung

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Im Rahmen einer Förderung unterstützt du mit einem Monatsbeitrag oder einer einmaligen Zahlung deiner Wahl das schnelle Wachstum unseres Vereins und trägst zu einer Reduktion der Kostenbasis für den gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis bei.

Ab 1 € pro Monat

Mitgliedsbeiträge

Jedes Mitglied von Hanfwerk Süd e.V. ist verpflichtet, einen monatlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Die Höhe des Beitrags wird jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt.

Der Mitgliedsbeitrag ist bis spätestens zum 5. Werktag eines Monats zu entrichten. Bei verspäteter Zahlung kann eine Mahngebühr erhoben werden.

Alle Mitgliedschaften haben gleiches Stimmrecht, juristische Personen haben kein Stimmrecht.

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt aktuell:  5,00 € pro Monat

 

Anbaubeitrag

Zusätzlich zum festen Mitgliedsbeitrag zahlen Mitglieder einen monatlichen Anbaubeitrag für den Bezug von Cannabis.

Dieser Anbaubeitrag beträgt pauschal 10 € pro Gramm und kann vom Mitglied jederzeit flexibel in 1 Gramm Schritten angepasst werden. Ein Anspruch auf Cannabis besteht i.d.R. erst frühestens 3 Monate nach Gutschrift des Anbaubeitrags auf dem Vereinskonto (leider ist das Wachstum von Cannabispflanzen nicht viel schneller…). Ein vorzeitiger Erhalt ist bei ausreichenden Cannabisbeständen möglich.

Zahlungsmethoden

Die Mitgliedsbeiträge sind getrennt voneinander jeweils als Überweisung oder Dauerauftrag auf das Vereinskonto zu entrichten. Eine Zahlung der Beiträge per Lastschrift befindet sich aktuell in Prüfung.

Bankverbindung: DE05 6945 0065 0151 0901 32
Verwendungszweck Grundbeitrag: Grundbeitrag/ Vor- und Nachname (Bsp. Grundbeitrag/ Max Müller)

Verwendungszweck Anbaubeitrag: Gewünschte Menge in Gramm/ Vor- und Nachname (Bsp. 5/ Max Müller)

Besonderheit: Erlass des Anbaubeitrages auf Basis einer jährlichen Abrechnung und Grammkonten

Um die Kostenverteilung des gemeinsamen Anbaus auf die Vereinsmitglieder fair und transparent zu gestalten, erfolgt am Ende des Kalenderjahres eine Abrechnung der gezahlten Anbaubeiträge je Mitglied in Bezug auf die tatsächlich entstandenen Kosten für den Cannabisanbau und die Vereinstätigkeiten. Hierzu werden sämtliche Kosten des Vereines seit Gründung in Relation zur Gesamtmenge an produziertem Cannabis gesetzt. Durch dieses Vorgehen ergibt sich ein durchschnittlicher Kostensatz je produziertem Gramm Cannabis. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sowie Spenden durch Förderungen werden in dieser Berechnung selbstverständlich kostenmindernd berücksichtigt. Eine Abrechnung erfolgt immer nur in Bezug auf die tatsächlich erhaltene Menge an Cannabis in Gramm. Darüber hinausgehende Ansprüche werden dem Mitglied auf einem individuellen „Grammkonto“ über Credits gutgeschrieben. Der Erhalt von Cannabis wird somit bei Ausgabe immer mit dem persönlichen Grammkonto, den Credits, eines Mitglieds verrechnet.
 

Da wir aktuell davon ausgehen, dass der Anbaubeitrag i.H.v. 10 € pro Gramm über den tatsächlichen Produktionskosten liegen wird, erfolgt nach der Abrechnung zum Jahresende ein Beitragserlass für zukünftige Anbaubeiträge. Dieser Beitragserlass wird auf ganze Monate abgerundet. Ein ggf. darüber hinausgehender Beitragserlass kann mit zukünftigen Abrechnungen in den Folgejahren verrechnet werden oder wird dem Grammkonto in Form eines erhöhten Anspruches auf Cannabis zu je 10 EUR pro Gramm gutgeschrieben. Eine Rückerstattung von Beiträgen ist grundsätzlich ausschließlich im Rahmen eines Beitragserlasses möglich. Ein Auszahlungsanspruch besteht nicht.

Hierzu ein praktisches Beispiel:

Unser Mitglied Nr. 420 hat ein Jahr lang Anbaubeiträge für monatlich 10 Gramm Cannabis geleistet – also 100 €. In Summe hat dieses Mitglied somit 1.200 € an Anbaubeiträgen für insgesamt 120 Gramm Cannabis an den Verein überwiesen. 

Dieses Mitglied hat nun allerdings nur 100 Gramm an Cannabis im laufenden Jahr benötigt. Der Restbetrag (20 Gramm) steht somit für einen zukünftigen Erhalt von Cannabis über das Grammkonto in Form von Credits weiterhin zur Verfügung.

Die jährliche Abrechnung sieht dann wie folgt aus:

Gezahlte Anbaubeiträge: 1.200 € (10 € x 10 Gramm x 12 Monate)

Davon in Anspruch genommen: 1.000 € (10 € x 100 Gramm)

Gehen wir nun von tatsächlichen Kosten pro produziertem Gramm Cannabis i.H.v. 8 € aus:

Kostenanteil des Mitglieds Nr. 420 für die erhaltenen 100 Gramm Cannabis: 800 € (8 € x 100 Gramm).

Das Mitglied hat somit i.H.v. 200 € Anspruch auf Beitragserlass. Da Mitglied Nr. 420 in diesem Beispiel weiterhin von einem Bedarf i.H.v. 10 Gramm im Monat ausgeht, ergibt sich ein Beitragserlass für den Anbaubeitrag für 2 Kalendermonate (10 € x 10 Gramm = 100 EUR pro Monat). Eine Verrechnung mit dem Folgejahr  oder eine Erhöhung des Grammkontos ist hierbei nicht notwendig, da der Gesamtbetrag des Beitragserlasses innerhalb dieser 2 Monate vollständig verrechnet wurde.

Kürzung / Erhöhung der Ansprüche aus Grammkonten von Mitgliedern

Sollte es aufgrund von außergewöhnlichen Umständen zu einer geringeren Menge an produziertem Cannabis kommen, ist eine Kürzung der Ansprüche durch eine Mitgliederversammlung in angemessener prozentualer Verteilung möglich. Diese Regelung soll die finanzielle Stabilität des Vereines in außergewöhnlichen Situationen gewährleisten. Ebenso können die Grammkonten der Mitglieder (und somit ein Anspruch auf Ausgabe von Cannabis) bei außergewöhnlich hohen Ernteerträgen durch den Vorstand ohne Zahlung einer zusätzlichen Anbaugebühr erhöht werden.

Säumige Zahlung

Bei nicht fristgerechter Zahlung der Beiträge wird eine Mahngebühr von 10 € fällig.

Ebenso ist eine Ausgabe von Cannabis nur möglich, sofern alle Mitgliedsbeiträge fristgerecht auf dem Vereinskonto verbucht wurden und keine Zahlungen ausstehen.

Bei anhaltender Nichtbegleichung kann ein Mitglied durch einen Vorstandsbeschluss aus dem Verein ausgeschlossen werden. Es besteht hierbei die Möglichkeit, auf Antrag eines ausgeschlossenen Mitglieds den Sachverhalt auf der nächsten Mitgliederversammlung erneut aufzugreifen. 

Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder sind von der monatlichen Grundbeitragszahlung befreit, müssen allerdings bei Cannabisbezug den Anbaubeitrag weiterhin entrichten.

Zweckbindung

Die Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich zur Deckung der Betriebskosten des Clubs, zur Finanzierung von Veranstaltungen und zur Unterstützung von Aufklärungs- und Präventionsprojekten verwendet. Eine detaillierte Kostenaufstellung wird im Rahmen jeder Mitglieder(haupt-)versammlung transparent offengelegt.

Beitragsanpassungen

Die Mitgliederversammlung kann die Beiträge und Gebühren bei Bedarf anpassen.

Anpassungen werden den Mitgliedern rechtzeitig mitgeteilt.

Anpassung der Beiträge nach Erteilung einer Anbauerlaubnis: Nach der Erteilung unserer Anbauerlaubnis werden die Beiträge entsprechend den neuen Rahmenbedingungen und unserer Kostenkalkulation ggf. noch angepasst. Die Entscheidung hierüber trifft die Mitgliederversammlung.

Sonderregelung bzgl. vollständiger Beitragsbefreiung

Sollte ein Mitglied beschließen, kein Cannabis mehr konsumieren zu wollen, kann es von der Zahlung der Mitgliedsbeiträge vollständig befreit werden, um dieses Mitglied bei seiner Entscheidung zu unterstützen.

Diese Maßnahme dient nicht nur der Gesundheit des betroffenen Mitglieds, sondern auch dem Wohlbefinden der gesamten Vereinigung. Wir wollen hiermit betonen, dass die Vereinigung die individuellen Bedürfnisse ihrer Mitglieder respektiert und bereit ist, sie in schwierigen Situationen zu unterstützen.

Die Freistellung von Beiträgen aufgrund von Suchtprävention und vorsorglichen Maßnahmen ist ein Zeichen der Solidarität und Fürsorge innerhalb einer Cannabis Anbauvereinigung und kann dazu beitragen, die Gemeinschaft zu stärken und das Wohlbefinden aller Mitglieder zu fördern.

Im Falle der Nutzung dieser Sonderregelung erfolgt keine weitere Abgabe von Cannabis an dieses Mitglied. Ebenfalls müssen die Kündigungsfristen eingehalten werden und Hanfwerk Süd e.V. behält sich vor, dieses Mitglied innerhalb einer Frist von bis zu 2 Kalenderjahren nicht erneut in den Verein aufzunehmen. Restansprüche auf Cannabis aufgrund eines positiven Grammkontos verfallen, die gezahlten Mitgliedsbeiträge sind nicht erstattungsfähig und werden mit den Kosten des Vereins verrechnet.